Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie
Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das den Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich erleichtern und beschleunigen soll. Noch ist das Gesetzespaket nicht in Kraft - doch es könnte bereits im Mai verabschiedet werden.
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Die wichtigsten Neuerungen für Stecker-Solar-Geräte
Balkonkraftwerke sollen zukünftig möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können und dürfen leistungsfähiger sein: die vereinfachte Inbetriebnahme gilt für Geräte von bis zu 2 Kilowatt, wobei die Einspeisung am Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt werden muss. Auch sollen die Netzanschlussbedingungen, die aktuell von Netzbetreiber zu Netzbetreiber stark differieren, bundesweit vereinheitlicht werden. Speicher dürfen künftig auch Netzstrom laden, ohne dass der EEG-Vergütungsanspruch verloren geht.
- die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird vereinfacht
- die Anmeldung beim Netzbetreiber ist bereits seit 01. April 2024 entfallen
- übergangsweise dürfen veraltete Zähler bei der Inbetriebnahme rückwärts laufen